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AGB`s

§ 1
Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.

 

1.2
Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr Personen oder Tiere in die Ferienwohnung aufnehmen, als in diesem Vertrag vereinbart.
 

1.3
An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zu Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die bestellte Ferienwohnung bis 10:00 Uhr verlassen, um dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
 

1.4
Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst, durch die Mitbewohner oder Tiere verursachte Schäden am Mietobjekt oder an dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen.
 

1.5
Dem Mieter ist bekannt, dass es sich um eine/ein Nichtraucher-Ferienwohnung/Haus handelt und somit das Rauchen in der/im Ferienwohnung/Haus nicht gestattet ist.
 

1.6
Internetzugang da wo vorhanden, ist kostenlos sofern möglich. Die Insellage garantiert kein einheitliche schnelles Internet. Kostenpflichtige Downloads sind nicht eingeschlossen.
 

1.7
Das unberechtigte Reset von Routern, sowie das Verstellen von SAT-Anlagen und TV-Geräten wird kostenpflichtig zu Lasten des Mieters behoben.
 

1.8
Dem Mieter werden die folgenden Schlüssel ausgehändigt: 2 kombinierte Wohnungs-/Hausschlüssel. Der Verlust eines oder der Schlüssel muss sofort angezeigt werden. Die Kosten für eine Neubeschaffung wird dem Mieter berechnet.
 

1.9
Der Mietpreis schließt sämtliche Nebenkosten ein. Also auch die Bettwäsche (Betten bezogen) und Handtücher. Die Kosten für eine Endreinigung* sind ebenfalls im Preis enthalten (siehe den Mietvertrag), wenn das gemietete Objekt bei Abreise in einwandfreiem Zustand und besenrein verlassen wird.
 

1.10
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Ob Huts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet.
Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Ferienwohnung- / Grundstücksnachbarn zu nehmen.
 

1.11
Der Mieter kann den Mietvertrag stornieren. Dieses muss schriftlich (per E-Mail, Brief) oder telefonisch an den Vermieter erfolgen. Als Stornierungsdatum gilt der Tag des Einganges beim Vermieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffelung zu berechnen:
- Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung nach der Reservierung 50 % des Gesamtpreises und im Falle einer Stornierung in den 30 Tagen vor der Anreise einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises.
- Bei Nichtanreise des Gasts zahlt er einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises.
- Bei Reiseabruch während des Aufenthaltes: 100% des Mietpreises.

- Falls coronabedingt Reisen zum Buchungstermin noch nicht möglich sein sollten, wird Ihre Buchung natürlich ohne Stornogebühren storniert und die geleisteten Zahlungen zurück erstattet.

1.12
Wir behalten uns vor, Umbuchungen bzw. Vertragsänderungen mit 30,00 € in Rechnung zu stellen.
 

1.13
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gastaufnahmevertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit des Rechtsverhältnisses und der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Gastaufnahmevertrages grundsätzlich nicht berührt. Für vorgenannte Fälle verpflichten sich die Vertragsparteien, anstelle jeder einzelnen unwirksamen Regelung solche zu vereinbaren, die sofern rechtlich möglich,
den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im bestehenden Rechtsverhältnis zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt. Nur sofern eine Anpassung nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
 

1.14
Gerichtsstand ist Niebüll.
Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.

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